Kinder haben Rechte
Kinder haben Rechte und die Rechte der Kinder dieser Erde stehen in der Kinderrechtskonvention. Die Kinderrechtskonvention ist ein Vertrag, den fast alle Staaten der Erde am 20. November 1989 miteinander geschlossen haben. Einen Vertrag zwischen mehr als zwei Staaten nennt man Konvention. Konvention bedeutet Übereinkunft. Die Kinderrechtskonvention ist extra für Kinder gemacht und gibt ihnen die wichtigsten Rechte: Diese Rechte heißen Grundrechte. Die Staaten haben sich mit ihrer Unterschrift verpflichtet, dass niemand in ihren Ländern gegen die Kinderrechte verstößt.
Wo gilt die Kinderrechtskonvention?
Damit die Kinderrechtskonvention in einem Staat gültig ist, müssen Politiker des Landes zustimmen. In Deutschland zum Beispiel musste das Parlament, der Bundestag, zustimmen. Hier gilt die Kinderrechtskonvention seit dem 5. April 1992. Allerdings nur für deutsche Kinder. Für ausländische Kinder gilt sie in Deutschland nicht. Inzwischen haben 191 Staaten der Kinderrechtskonvention zugestimmt. Das sind alle Staaten der Erde, bis auf Somalia und die USA.
Was steht in der Kinderrechtskonvention?
Insgesamt besteht die Kinderrechtskonvention aus 54 Artikeln.
Hier stehen die Rechte der Kinder:
- Gedanken-, Meinungs- und Religionsfreiheit
- Recht auf Gleichheit, Freiheit und Leben
- Recht auf Eltern, einen Namen und eine Staatsangehörigkeit
- Recht auf Fürsorge, Ernährung, Bekleidung und Wohnung
- Recht auf eine gewaltfreie Erziehung
- Recht auf Hilfen in Krisensituationen
- Schutz vor Verfolgung - Schutz vor Ausbeutung und sexuellen Missbrauch
- Recht, angehört zu werden
- Schutz vor Misshandlung und Vernachlässigung
- Recht auf Bildung, Freizeit und Kultur
- Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit
- Recht auf Privatsphäre
- Recht auf Chancengleichheit
- Recht auf die eigene Würde
- Recht auf Gesundheit und soziale Sicherheit








